Grenzpolizei Piding: Pressebericht vom 27.01.2025
Stand: 27.01.2025 07:26
Trotz Fahrprüfung falscher Führerschein? - „Falscher“ Lkw-Fahrer auf A8 unterwegs
Piding, Lkrs. Berchtesgadener Land. Am späten Nachmittag des 24.01.2025 kontrollierte eine Streife der Grenzpolizei Piding einen in Moldau zugelassenen Renault, welcher die BAB 8 in Fahrtrichtung München befuhr, an der AS Bad Reichenhall. Der 30-jährige Fahrer händigte bei der Kontrolle einen gültigen, britischen Führerschein aus. Von den Kontrollbeamten wurde dabei beobachtet, dass sich in seinem Portemonnaie allerdings noch einige andere Führerscheine und Fahrerqualifizierungskarten befanden.
Bei der Durchsicht dieser Karten stellte sich heraus, dass der Berufskraftfahrer u. a. einen gefälschten, rumänischen Führerschein mit sich führte, auf welchem sich - im Gegensatz zu seinen britischen und moldauischen echten Führerscheinen - auch die Fahrerlaubnisklassen für Lkw mit Anhänger und Bus befanden. Bei der späteren Vernehmung gab er an, dass er diesen Führerschein in Rumänien von einer „Agentur“ bekommen hatte, welche ihn als Lkw-Fahrer an einen der weltweit größten Onlinehändler vermittelt hatte. Er habe bereits als Jugendlicher das Lkw- und Baggerfahren von seinem Vater gelernt und mit ihm in Russland als Fahrer gearbeitet. Daher hatte es ihn nicht irritiert, dass er bei der sog. Agentur lediglich einen kurzen Fragebogen ausfüllen und einen rudimentären Praxistest durchführen musste. Die festgestellten Falsifikate wurden von den Beamten sichergestellt und der 30-Jährige wurde wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise angezeigt. Anschließend konnte er seine Fahrt fortsetzen.
Londoner mit Haftbefehl aufgegriffen
Anger, Lkrs. Berchtesgadener Land. Am 25.01.2025, gegen 09:00 Uhr, stoppte eine Streife der Pidinger Grenzpolizei auf der BAB 8 einen britischen Land Rover, welcher mit zwei männlichen Personen besetzt war. Bei der anschließenden Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, dass gegen den 31-jährigen Fahrer noch ein Strafvollstreckungshaftbefehl einer deutschen Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung offen war. Um die Reise in sein Heimatland fortsetzen zu können, musste der 31-Jährige einen niedrigen vierstelligen Betrag begleichen. Nach erfolgter Bezahlung konnte der Mann samt Begleiter die Weiterfahrt antreten.