Polizei Sulzbach-Rosenberg: Pressebericht vom 19.01.2025
Stand: 19.01.2025 15:03
Pkw übersieht Lkw
Gebenbach. Am Nachmittag des 17.01.2025 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Personenschaden in Gebenbach. Hierbei übersah ein 78-jähriger Landkreisbewohner mit seinem VW einen von links kommenden, vorfahrtsberechtigten Lkw, welcher aus Richtung Hirschau kam. Aus bislang unbekannten Gründen fuhr der VW-Fahrer in die Vorfahrtsstraße ein. Der herannahende Lkw versuchte noch eine Vollbremsung hinzulegen - leider vergeblich. Beim Verkehrsunfall wurde der VW so deformiert, dass der Fahrer durch die Feuerwehr herausgeschnitten werden musste. Kaum zu glauben, aber der Fahrer des VW wurde nur leicht verletzt ins naheliegende Krankenhaus verbracht. Die Hauptstraße wurde für ca. eine Stunde voll gesperrt. Durch die Feuerwehren Gebenbach, Hahnbach und Hirschau wurden Verkehrsregelungs- und Brandverhütungsmaßnahmen durchgeführt. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 10.000,00€.
Verfolgungsfahrt
Sulzbach-Rosenberg. Am 19.01.2025, gegen Mitternacht, sollte in der Industriestraße in Unterschwaig ein PKW einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen werden. Trotz eindeutiger Anhaltesignale, Blaulicht etc., hielt der Fahrer des PKW jedoch nicht an und entzog sich der Kontrolle. Die Flucht führte ihn u. a. über die Ortschaft Hahnbach, zurück nach Sulzbach-Rosenberg. Teilweise erreichte der Flüchtige dabei innerorts Geschwindigkeiten von fast 100km/h und kam mit seinem PKW immer wieder auf die Gegenfahrbahn ab. Ebenfalls verunfallte er beinahe, aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit.
Eine durch Streifen aufgebaute Straßensperre im Ortsgebiet Sulzbach-Rosenberg, umfuhr der Flüchtige. Erst als er versehentlich in die Einfahrt eines Anwesens fuhr, konnte die Fahrt gestoppt werden.
Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 18-jährigen, welcher kurz zuvor Betäubungsmittel konsumiert hatte. Ebenfalls konnten bei ihm noch weitere Betäubungsmittel sowie eine geladene Schreckschusswaffe aufgefunden werden. Den 18-jährigen erwarten nun Anzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Aufgrund dieser Straftaten wurde ihm noch vor Ort vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Auch muss er sich wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen das Waffengesetz, wegen des Mitführens der Schreckschusswaffe verantworten.