Das Gericht erkannte bei Tretzel an, dass es Mut braucht für so ein Geständnis. Es sei umfassend gewesen und der Angeklagte sei auf Details eingegangen. Das Verfahren habe sich lange hingezogen und habe den Angeklagten extrem belastet. Zu seinen Gunsten seien auch die Verfahrensfehler zu werten.
Das Vertrauen in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes werde durch die Taten erschüttert. Die Rede ist von einer Generalprävention. Die Richterin verweist auf den jüngsten Korruptionsbericht. Deutschland komme demnach beim Kampf gegen Korruption nicht so voran wie gewünscht und verharre auf Platz neun.
Die Verschleierung der Spenden durch das Vorschieben von Strohleuten führt nach Ansicht des Gerichts dazu, dass die Spenden als eine Großspende zu sehen sind. Das stellt einen Verstoß gegen das Parteiengesetz dar, weil der Rechenschaftsbericht war. Außerdem liege ein Drittvorteil für den SPD-Ortsverein vor.
Eine gelockerte Unrechtsvereinbarung zwischen Wolbergs und Tretzel war nach Ansicht des Gerichts gegeben. Wolbergs erkannte die Möglichkeit, dass sich Tretzel das Wohlwollen sichern wollte und nahm das billigend in Kauf. Das Gericht begründet das mit der außergewöhnlichen Spendenhöhe. Außerdem sei Wolbergs auf Tretzel zugegangen. Dass der Angeklagte Tretzel hier aus großem Altruismus handelte, sei fernliegend.
Bei W. kommen zwei weitere Fälle der Vorteilsgewährung durch die Renovierungsarbeiten und die übernommene Bauleitung hinzu. Es sei auch von allen Beteiligten erkannt worden. Auch hier liegt nach Ansicht des Gerichts eine gelockerte Unrechtsvereinbarung vor.
Das Gericht gelangte zu dieser Überzeugung: 2011 kam Tretzel und Wolbergs überein, dass Tretzel Wolbergs bei dessen Wahlkampf unterstützen werde; Unterstützung erfolgte mit Blick auf Wolbergs‘ Wahl zum OB. Die Spenden wurden auch von Dritten geleistet: BTT-Mitarbeitern, die jeweils knapp unter 10 000 Euro spendeten. BTT erstattete die Spenden durch Ausgleichszahlungen. Diese wurden versteuert. Sozialversicherungsabgaben wurden gezahlt. Die Rechenschaftsberichte 2011 bis 2014 waren falsch. Tretzel und W. wollten Wolbergs gewogen machen, was dieser auch erkannte und billigend in Kauf nahm. 2014 erhielt BTT den Zuschlag für das Nibelungenareal. W. führte auch Renovierungsarbeiten für Wolbergs durch. Der Umfang der Arbeiten wurde in Absprache mit Wolbergs bestimmt. Rechnungen wurden gesplittet und teilweise von der BTT übernommen. Leistungen für die Bauleitung wurde Wolbergs nicht in Rechnung gestellt. Dass diese Leistungen für die Bauleitungen nicht in Rechnung gestellt wurden, war allen Beteiligten klar. Ob Wolbergs die Splittung der Rechnungen erkannte, konnte nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend festgestellt werden.
Aus den Geständnissen entnimmt das Gericht, dass Wolbergs 2011 auf Tretzel zukam. Tretzel sagte Spenden zu. Tretzel wollte nicht als Spender öffentlich in Erscheinung treten und sagte das Wolbergs auch. Spenden bis 2016 erfolgten aufgrund dieser Zusage. W. war mit der Organisation der Spenden beauftragt. Die Renovierungsarbeiten wurden übernommen, weil Wolbergs Bürgermeister war. Wolbergs sei ein Betrag von 10 000 Euro als Kosten genannte worden und sei auch von diesen Kosten ausgegangen. Als dieser Rahmen überschritten wurde, teilte W. die Rechnungen auf. Insgesamt ging es um „politische Landschaftspflege“.
Es gehe nur um die Verurteilung von Tretzel und W., nicht um die Verurteilung anderer möglicher Angeklagter, stellt Vorsitzende Wittmann eingangs klar.
Die fünfte Strafkammer des Landgerichts München I erkennt Volker Tretzel schuldig wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz und Vorteilsgewährung. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 5000 Euro.
Franz W. bekommt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 250 Euro.